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Dein Video gegen Abgeordnetenbestechung

Die Initiative 108e veranstaltet einen Videowettbewerb mit dem Titel »Dein Video gegen Abgeordnetenbestechung«:

Die Initiative 108e ruft zum Videowettbewerb gegen Abgeordnetenbestechung auf! Was ärgert dich besonders an der Gesetzeslage? Wo werden die Bürger hinter’s Licht geführt? Wie können wir das ändern?

Deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Ob Animation, Schauspielerei oder Zeichentrick – schick uns bis zum 8 August 2010 Dein Video an video@108e.de und der Ruhm wird dir sicher sein!

Abgeordnetenbestechung? Das ist doch illegal, oder nicht? Schließlich leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Zumindest sollte man das meinen, doch dem ist leider nicht so. Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung regelt in Deutschland der §108e StGB. Dieser verbietet den direkten Kauf und den Verkauf der Stimme bei einer Abstimmungen im Parlament.

Nicht strafbar ist jedoch:

  • Die Bestechung über Vorteilsnahme von Dritten oder zu Gunsten Dritter (Ehefrau, Kinder, etc)
  • Die nachträgliche Bestechung (Dankeschöngeschenk für eine Stimme)
  • Der Kauf der Stimme bei Abstimmungen in den Fraktionen. Diese sind durch den „Fraktionszwang“ sehr wichtig.

Quelle und weitere Informationen: 108e.de
Petition unterschreiben: 108e.de/petition

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