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Adressen von Erstwählern – Ein Leserbrief an die SWP und die Schwäbische Zeitung

Der Aufschrei ist jetzt zu Recht groß – die rechtsextreme NPD will vom Meldeamt die Adressen von Erstwählern. Und ein Herr Rivoir nutzt diese Daten, um zu versuchen Erstwähler mit Kinokarten zu bestechen.

Aber wo liegt das eigentliche Problem? Doch wohl im Meldegesetz in Baden-Württemberg, das ausdrücklich erlaubt, diese Daten überhaupt an Parteien, Kirchen, Adressbuchverlage und sogar Wirtschaftsunternehmen herauszugeben.

Und zwar in einem sogenannten Opt-Out-Verfahren. das heißt, dass man dieser Weitergabe ausdrücklich widersprechen muss. Für die Wirtschaft ist dieses Verfahren verboten – da gilt, dass man ausdrücklich zustimmen muss (Opt-In).

Die Piratenpartei in Ulm hat aus dem Grund der Datensparsamkeit auf diese Maßnahme verzichtet, obwohl sie die größten Chancen auf Erstwähler hat.

In anderen Gegenden haben Piraten diese Möglichkeit der Erstwählerdaten genutzt, um diese eben auf diesen Adresshandel hinzuweisen.

Auf diesen datenschutzrechtlich mehr als bedenklichen Umstand hat die Piratenpartei schon öfters hingewiesen und dazu auch sogenannte Opt-Out-Tage veranstaltet. Bei diesen haben die Piraten Formulare verteilt mit denen man dieser Datenweitergabe widersprechen kann. Dieses Formular kann man bei der Piratenpartei (http://piraten-ulm.de) anfordern oder auch herunterladen.

Bei der Stadt Ulm kann man auch direkt widersprechen, allerdings ist dazu ein persönlicher Besuch beim Meldeamt nötig.

Aber natürlich ist dies nicht der richtige Weg – zumal der Weitergabe seiner Daten bei jedem Umzug erneut widersprochen muss. Hier gilt: Klarmachen zum Ändern dieses Gesetzes, dann muss man sich auch nicht mehr über die NPD aufregen.

Jochen Schmidberger
Piratenpartei Ulm

 

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