Allgemein Lokal Politisches Pressemitteilung

Piraten wirken auch in Ulm

Das Einwohnermeldeamt der Stadt Ulm übermittelt alle Meldedaten der Bürger an Dritte weiter, sofern dagegen nicht Widerspruch eingelegt wird.

Über die Plattform OpenAntrag wurde dieses Kernthema der Piraten an die Stadträtin Denise Niggemeier herangetragen.
Niggemeier, die Piratenmitglied ist und über die Wählervereinigung Ulm hoch 3 in den Gemeinderat eingezogen ist, wollte daraufhin mit der Grünen Fraktion Ulm³ von Oberbürgermeister Gönner wissen, wie die Stadt Ulm mit den Meldedaten umgeht.

Die Stadtverwaltung hat nun ausführlich die Fragen beantwortet.
Leider konnte keine Auskunft über die genaue Anzahl der Anfragen zur Weitergabe gegeben werden, aber die Höhe der Einnahmen (rd. 70.000€) läßt darauf schließen, dass viele Bürger nicht darüber informiert sind, was mit ihren Daten bei der Stadt geschieht.

Die Piraten begleiten diese Praxis seit Jahren sehr kritisch und organisieren daher regelmäßig sogenannte Opt-Out-Days. Am Opt-Out-Day wird die Öffentlichkeit auf diese unlautere Datenweitergabe aufmerksam macht, im besten Fall werden die Bürger sensiblisiert, direkt Widerspruch gegen die Datenweitergabe einzulegen.

In Zukunft wird die Stadt Ulm aktiv auf die Möglichkeit des Widerspruchs gegen die Datenweitergabe hinweisen und das Verfahren vereinfachen.

Die Grüne Fraktion hat bereits 2012 im Zuge des Bundesmeldegesetzes auf diese Problematik hingewiesen. Dass jetzt Bewegung in die Sache kommt, ist ein schönes Zeichen, dass sich Beharrlichkeit auszahlt.

Längerfristig arbeiten die Piraten darauf hin, dass Daten von den Meldeämtern nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Also ein Opt-In-Verfahren statt Opt-Out.

Hintergrund:
Laut Gesetz muß bei jeder Ummeldung auf die Möglichkeit des Widerspruchs zur Daten-Weitergabe hingewiesen werden. Dies geschieht aus Erfahrung nicht immer.
Auch wird jetzt durch entsprechende Schilder darauf hingewiesen, dass dieser Widerspruch jederzeit möglich ist.
Mitarbeitern des Meldeamts war in der Vergangenheit teilweise nicht bewußt, dass es die Möglichkeit des Widerspruchs und entsprechende Formulare gibt.

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