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Die Piratenpartei Baden-Württemberg setzt sich für konstruktiven Jugendschutz im Internet ein

Die Reorganisation des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags  (JMStV) würde viele Chancen zum verantwortungsvollen Umgang mit der deutschen Medienlandschaft bieten, doch die Ministerpräsidenten der Länder verabschiedeten am 25. März 2010 eine Reform, die den Risiken und Möglichkeiten des Internet nicht Rechnung trägt. Sie haben dabei die Gelegenheit verpasst, den Jugendschutz im Internet adäquat zu regeln und die positiven Effekte des Internets komplett ignoriert. Die Chancen für Kreativität, Verständigung und Bürgerbeteiligung im Mitmach-Web wurden damit verbaut. Daher lehnen die Piraten den überarbeiteten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag als unausgereift ab.

Die bisherige Vermengung von Rundfunk, konventionellen Medien und Internet im Telemediengesetz führt zu absurden Regelungen wie Sendezeiten oder der unzutreffenden Annahme, dass Inhalte grundsätzlich redaktionell erstellt würden. Globale Kommunikationsmöglichkeiten wie das Internet machen insbesondere die im JMStV vorgesehenen lokalen „Sendezeitbegrenzungen“ unsinnig, da es immer irgendwo auf unserem Planeten nach 20 Uhr ist.

Für deutsche Webseiten ist im JMStV eine freiwillige Altersklassifizierung angedacht. Auf dem Rechner des Benutzers installierte Jugendschutzfilter nach dem Vorbild der in China eingesetzten Software „Green Dam“ sollen dann für die jeweilige Alterseinstellung ungeeignete Webseiten sperren.

Die Piratenpartei sieht diesen Schritt als äußerst gefährlich an, da damit – nach dem Zugangserschwerungsgesetz – zum wiederholten Male einer Zensur der Weg geebnet wird. Anfangs noch auf freiwilliger Basis, könnte diese Klassifizierung  in einer Erweiterung des Staatsvertrags schon bald verpflichtend werden. Neben den vielen Problemen, die dies bereits innerhalb Deutschlands aufwirft, wird diese Form der Regulierung für ausländische Webseiten nicht durchsetzbar sein. Eine Komplettsperrung vieler ausländischer Inhalte wäre die unabwendbare Folge.

„Die Möglichkeit zur ungehinderten, freien Kommunikation macht das Internet zu einem enormen Gewinn für die Demokratie. Jeder kann sich mit Hilfe des Internets über Themen wie beispielsweise Menschenrechtsverletzungen in der ganzen Welt informieren. Dies darf in Deutschland auf keinen Fall durch unüberlegte Regelungen eingeschränkt werden“, sagt Jonas Müller, Direktkandidat der Piratenpartei im Wahlkreis Reutlingen für die kommende Landtagswahl in Baden-Württemberg.

Die Angst vor unkontrollierter Meinung und Partizipation geht so weit, dass Webseitenbetreiber für die Kommentare ihrer Besucher verantwortlich gemacht werden sollen, falls diese nicht der Jugendschutzeinstufung der Seite entsprechen. Eine rechtlich belastbare Vorabprüfung von Kommentaren und  Benutzerbeiträgen auf etwaige Jugendgefährdung ist für Betreiber nichtkommerzieller Seiten unmöglich und zwingt diese faktisch, ihre Webseite mit der Klassifizierung „ohne Jugendfreigabe“ zu versehen. Diese Seiten wären für Jugendliche nicht mehr erreichbar, obwohl sie nicht jugendgefährdend sind und sogar zum Meinungsbild beitragen könnten. Kinder und Jugendliche haben gleichwohl das im Grundgesetz in Artikel 5, Absatz 1, verbriefte Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Die Politik verpasst mit der Umsetzung des jetzigen JMStV die Chance der Aufklärung von Eltern und Lehrern zum Umgang mit dem Internetverhalten von Kindern. Eine frühe Diskussion und verantwortungsvolle Gespräche in den Familien führen eher zum Schutz vor jugendgefährdenden Seiten als ein Filter, dessen Überwindung innerhalb kürzester Zeit kein Problem für die heutige Jugend sein wird.

Der JMStV definiert keinen einheitlichen technischen Standard (wie z.B. ein System zur Alterskennzeichnung von Webseiten). Daran wird eine schnelle Umsetzung scheitern. Die dadurch entstehende Rechtsunsicherheit stellt vor allem für gewerbsmäßige Inhalts- und Zugangsanbieter ein Problem dar. Und in der Zeit haben auch Eltern, die ihre Kinder durch derartige Filterung geschützt glauben, nicht die Möglichkeit, sich auf die freiwillige Kennzeichnung zu verlassen.

In der Aussicht auf Kennzeichnungsstandards wittern Hersteller von Filterprogrammen bereits ein neues, aussichtsreiches Geschäftsfeld. Etliche Anbieter arbeiten bereits an entsprechender Software, wie der Branchenverband BitKom aufzeigt, der in einer Pressemitteilung den Staatsvertrag begrüßt.

Neben den negativen Folgen für die Freiheit im Internet zeigt  die Verabschiedung dieses Gesetzes erneut die völlige Ignoranz der Politiker in Bezug auf die Meinung eines großen Teils der Bevölkerung und mit der Materie vertrauter Experten. So hat sich die Piratenpartei  im Vorfeld mit zahlreichen Ministerpräsidenten in Verbindung gesetzt, um auf die Problematiken dieses Gesetzentwurfs hinzuweisen. Man hat sie zwar gehört, aber leider anscheinend nicht verstanden. Wie schon bei anderen Themen, wie der Vorratsdatenspeicherung und dem Zugangserschwerungsgesetz, wurde seitens der Volksvertreter einmal mehr Starrsinn zur Schau gestellt. Die Expertenmeinungen fielen dem profanen Wählerfang zum Opfer, da man vorgeben kann, etwas für den so dringend benötigten Jugendschutz getan zu haben.

Die Piratenpartei befürwortet stattdessen die Förderung der Medienkompetenz von Eltern und Pädagogen, damit Kinder und Jugendliche in ihrem vertrauten Umfeld sorgsam an den  Umgang mit den neuen Medien herangeführt werden können. Eine Gelegenheit sind Eltern-LANs bei denen sich Außenstehende einen Eindruck von Videospielen, Internetplattformen und sozialen Netzwerken machen können. Dies darf nicht mehr länger von der Politik behindert werden.

Quelle: Landesverband Baden-Württemberg, Piratenpartei Deutschland

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