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GEMA-Vermutung: ePetition zeichnen für die Abschaffung!

Der Kreisverband Ulm/Alb-Donau-Kreis unterstützt die ePetition, die sogenannte Gema-Vermutung aufzuheben und die Umkehr der Beweislast als unzulässig zu erklären.

Aus unserer Sicht ist die Gema-Vermutung eine inakzeptable Gesetzesregelung, da sie davon ausgeht, dass prinzipiell alles Liedgut GEMA-pflichtig ist und beispielsweise Veranstalter gegenüber der GEMA beweisen müssen, dass dies nicht der Fall ist. Dies hält den aktuellen Entwicklungen in Musikerkreisen nicht mehr Stand, da sich immer mehr Künstler dafür entscheiden, ihre Werke ohne GEMA-Mitgliedschaft zu verwerten.

In einem aktuellen Rechtsstreit zwischen der GEMA und dem gemeinnützigen Verein »Musikpiraten e.V.« wird dies sehr gut verdeutlicht: Der Verein hatte unlängst eine CD unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Auf dieser CD befindet sich – unter anderem – ein Titel dessen Urheber ihre Klarnamen nicht mit ihrer Musik in Verbindung bringen möchten und daher unter einem Pseudonym veröffentlichen. In der Klageschrift unterstrich die GEMA, sie würde das gesamte Weltrepertoire an Unterhaltungs- und Tanzmusik vertreten. Stünde ein Interpret nicht eindeutig fest, so könne davon ausgegangen werden dass dieser automatisch GEMA-pflichtig sei.

Dieses Vorgehen lehnen wir ab und möchten euch daher bitten, die ePetition mitzuzeichnen: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_08/_28/Petition_35441.$$$.a.u.htm

Zu unseren Positionen zum Urheberrecht hat die Piratenpartei eine Broschüre herausgegeben.

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